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Mietbedingungen

§ 1 Übergabe
Der Mieter erhält das Leihgerät (im Folgenden „Mietgegenstand“)  von Handel & Service Sascha Michel, Mendelssohnstr. 16, 66482 Zweibrücken (im Folgenden „Vermieter“) am Geschäftssitz des Vermieters zur vereinbarten Zeit. Der Mietgegenstand wird im betriebsfähigen, funktionstüchtigen und einwandfreien Zustand an den Mieter übergeben. Etwa vorhandene Schäden werden im Mietvertrag dokumentiert.
Der Mieter verpflichtet sich, das Gerät nicht an Dritte zu überlassen.
Den Transport des Mietgegenstandes zum Mieter und zurück zum Vermieter übernimmt der Mieter. Der Mieter trägt das Transportrisiko.

§ 2 Gebrauch
Für die gemieteten Mietgegenstände ist, aus Sicherheitsgründen, nur der bestimmungsgemäße Gebrauch zulässig.
Der Mieter hat das Gerät fachgerecht zu bedienen und zweckentsprechend einzusetzen. Alle Schutzvorrichtungen und Schutzvorschriften sind einzuhalten.

§ 3 Rückgabe
Der Mieter gibt den Mietgegenstand am Geschäftssitz des Vermieters zur vereinbarten Zeit im betriebsfähigen, funktionstüchtigen
und einwandfreien
Zustand zurück. Bei frühzeitiger Rückgabe bleibt der Mietpreis unverändert. Bei unvereinbarter, verspäteter Rückgabe von mehr als 4 Stunden wird eine Entschädigung in Höhe von 30% des Tagesmietpreises für jeden weiteren angebrochenen Tag fällig.
Der Zustand des Mietgegenstands wird nach der Rückgabe vom Vermieter überprüft. Eventuell vorhandene Schäden werden mit bekannten Schäden anhand der vor der Übergabe festgestellten und im Mietvertrag dokumentierten Daten abgeglichen.

§ 4 Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für alle Beschädigungen des Mietgegenstandes, die durch Vorsatz, Fahrlässigkeit, nicht bestimmungsgemäßem Gebrauch oder andere von ihm zu vertretende Umstände (z.B. Gebrauch durch Unbefugte) auftreten.
Der Mieter stellt den Vermieter im Innenverhältnis von jedweder Inanspruchnahme durch Dritte, die beim Betrieb des Mietgegenstands durch den Mieter einen Schaden erlitten haben,
sofern
von ihm zu vertretende Umstände zugrunde liegen, vollumfänglich frei. Im Falle eines Schadens, bei dem das vermietete Leihgerät beschädigt oder zerstört worden ist, haftet der Mieter auch für den dem Vermieter während der Dauer der Reparatur oder der Ersatzbeschaffung des Geräts entstehenden Mietausfalls.
Im Falle eines eintretenden Totalverlusts, für den der Mieter das Risiko trägt, hat dieser eine Barentschädigung in Höhe des Zeitwerts für das in Verlust geratene Leihgerät zu leisten. Einigen sich die Parteien nicht über die Höhe des Zeitwerts zum Zeitpunkt des Verlusts, ist dieser durch einen Sachverständigen festzulegen, die Kosten hierfür trägt der Mieter.
Im Übrigen gelten für die Schadensersatzhaftung der Parteien, gleich aus welchem Rechtsgrund, die gesetzlichen Vorschriften.

§ 5 Haftung des Vermieters
Steht das gemietete Gerät zum vereinbarten Übergabetermin nicht zur Verfügung, sei es als Folge eines Unfalls, wegen langwieriger Reparaturen und sonstiger nicht vorhersehbarer Umstände, haben beide Partner das Recht, diesen Vertrag zu kündigen. Im Falle einer Kündigung erhält der Mieter etwa bis dahin geleistete Zahlungen unverzüglich zurück.
Für den Ausfall des Mietgegenstandes und die daraus resultierende Unmöglichkeit der Übergabe an den Mieter am vereinbarten Ort und zur vereinbarten Zeit ist eine weitergehende Haftung des Vermieters ausgeschlossen. Die Haftung für grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz bleibt unberührt
Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Schäden, die dem Mieter, einem Dritten oder an einer Sache durch den Mietgegenstand entstehen, sofern der Mietgegenstand nicht bestimmungsgemäß, nicht sachkundig oder nicht sachgerecht verwendet wurde.

§ 6 Schäden am Mietobjekt
Tritt ein Schadensfall während der Mietzeit ein, so hat der Mieter den Vermieter hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Reparaturen darf der Mieter nur nach Absprache mit dem Vermieter ausführen lassen. Ohne Absprache oder absprachewidrig vorgenommene Veränderungen am Mietgegenstand werden von einer Fachwerkstatt behoben. Die dabei anfallenden Kosten werden dem Mieter, nach Vorlage eines Kostenvoranschlages, in Rechnung gestellt.
Der Mieter ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters, Veränderungen des Mietgegenstands, insbesondere An- und Umbauten, vorzunehmen sowie Kennzeichnungen, die vom Vermieter angebracht wurden, zu entfernen. Kosten für Reparaturen infolge normaler Abnutzung gehen zu Lasten des Vermieters.

§ 7 Mietpreise
Die im Mietvertrag angegebenen Mietpreise beziehen sich auf einen Miettag (24 Stunden) incl. der gesetzl. Mehrwertsteuer.
Mindestmietzeit ist eine Tagesmiete (24 Stunden). Die Höhe der Gesamtmiete wird durch die Mietdauer bestimmt.
Der Mietbetrag inkl. der Kaution ist grundsätzlich bar, per EC- oder Kreditkarte oder per PayPal im Voraus bei Übergabe, zu entrichten.
Die Kaution ist ausschließlich in bar zu hinterlegen und wird bei ordnungsgemäßer Rückgabe des Mietobjekts umgehend zurückerstattet.

§ 8 Datenschutz
Der Mieter ist hiermit darüber informiert, dass alle ihn betreffenden Daten aus der Geschäftsbeziehung im Rahmen unserer elektronischen Datenverarbeitung, gem. der Vorschriften der DSGVO (Art. 6 Abs. 1 DSGVO), gespeichert werden; dies betrifft auch personenbezogene Daten des Mieters.
Bei Übergabe der Mietsache hat der Mieter einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis zum zuverlässigen Nachweis seiner Wohnadresse vorzulegen.

§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Es gelten die gesetzlichen Regelungen zum Erfüllungsort und Gerichtsstand.
Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem materiellen Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§ 10 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen des Vertrags oder der allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit des Vertrages insgesamt nicht. An die Stelle der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem Sinn und Zweck des Vertrages bestmöglich entspricht.

Stand: 01.10.2023